Willkommen zur Dreizehnten Vollversammlung, dem obersten Leitungsgremium des LWB
Die Vollversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium des LWB. Sie feiert nicht nur den kontext- und kulturenübergreifenden gemeinsamen Glauben der Gemeinschaft von lutherischen Kirche, sondern bietet auch Gelegenheit für gegenseitige Bereicherung durch gemeinsame Reflexion und Urteilsfindung und ist eine Plattform für gemeinsame Beschlussfassung. Als oberstes Leitungsorgan des LWB ist die Vollversammlung die repräsentativste Ausprägung der LWB-Gemeinschaft. Es nehmen Delegierte aus allen Mitgliedskirchen daran teil. Die Ergebnisse und Beschlussfassungen sind die Grundlage für die Arbeit des LWB in den auf die Vollversammlung folgenden sechs oder sieben Jahren.
- Was ist eine Vollversammlung?
- Der Weg bis zur Vollversammlung
- Die wichtigsten Aufgaben der Vollversammlung
- Größe und Zusammensetzung
- Ergebnisse der Vollversammlung
Gastgeberin der Dreizehnten Vollversammlung, die vom 13. bis 19. September 2023 in der südpolnischen Stadt Krakau stattfinden wird, wird die Evangelisch-Augsburgische Kirche in Polen sein. Wir danken der Kirche schon jetzt für ihre Gastfreundschaft. Jede Vollversammlung ist in der Bibel verankert. Die kommende Vollversammlung wird, bezugnehmend auf Epheser 4,4 – „Ein Leib und ein Geist, wie ihr auch berufen seid zu einer Hoffnung eurer Berufung.“ –, unter der Überschrift „Ein Leib, Ein Geist, Eine Hoffnung” stehen. Der LWB begrüßt alle Delegierten, Ex officio-Teilnehmenden, ökumenischen und interreligiösen Partner, die Medien und alle Mitgliedskirchen, die die Vollversammlung aus der Ferne verfolgen.
Die Arbeit einer Vollversammlung beginnt lange vor der offiziellen Veranstaltung. Im Vorfeld der Vollversammlung veranstalten die LWB-Mitgliedskirchen in ihren jeweiligen Regionen vorbereitende Tagungen zur Vollversammlung. Diese Tagungen sind wichtige Räume für spirituelle Reflexion, wichtige Räume auch, um das Thema der Vollversammlung in Beziehung zu setzen zu den verschiedenen Lebensrealitäten der Kirchen, und um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Eine weitere wichtige Aufgabe der vorbereitenden Tagungen in den verschiedenen Regionen ist es zudem, eine Liste von Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen der Region aufzustellen, die für den neu zu wählenden LWB-Rat nominiert werden sollen.
Auf globaler Ebene werden darüber hinaus eine Vorbereitende Tagung der Frauen sowie eine Vorbereitende Tagung junger Menschen veranstaltet. Im Rahmen dieser verschiedenen vorbereitenden Tagungen werden die Delegierten geschult, um die Regeln und Abläufe für die Teilnahme an den Diskussionen, der Entscheidungsfindung und den Abstimmungen im Rahmen einer Vollversammlung wirklich zu verstehen.
Die LWB-Vollversammlung ist von großer Bedeutung und produziert eine beträchtliche Menge an Entscheidungen und Ergebnissen, die die Ausrichtung der Arbeit des LWB bis zur nächsten Vollversammlung bestimmen. Darüber hinaus obliegt der Vollversammlung die Verantwortung für die LWB-Verfassung, sie wählt den Präsidenten oder die Präsidentin und die Mitglieder des Rats, der die Geschäfte des LWB zwischen zwei Vollversammlungen führt, und sie beschließt über die Berichte des Präsidenten oder der Präsidentin, der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs und des oder der Vorsitzenden des Finanzausschusses.
Weiterhin nimmt sie noch andere, nicht weniger wichtige Funktionen wahr. So ist die Vollversammlung in ihrem Tun bemüht, die Gemeinschaft lutherischer Kirchen in ihrem Zeugnis und Dienst in den auf die Vollversammlung folgenden Jahre zu unterstützen, und der Kirchengemeinschaft dabei zu helfen, etwas über den lokalen und regionalen Kontext der gastgebenden Kirche zu lernen und darüber nachzudenken. Die Vollversammlung tagt alle sechs Jahre; der genaue Zeitpunkt, der Ort und das Programm werden vom Rat bestimmt.
Die Zahl der Delegierten einer Vollversammlung und die Verteilung der Sitze auf die Mitgliedskirchen werden unter Berücksichtigung der Mitgliederstärke der verschiedenen Kirchen und der Verteilung der Kirchen auf Länder und Kontinente vom Rat bestimmt. Jede Mitgliedskirche hat das Recht, mindestens eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Vollversammlung zu entsenden. Jede Region wird von mindestens 40 Prozent Frauen, 40 Prozent Männern und 20 Prozent jungen Erwachsenen vertreten. Der LWB strebt zudem an, ein ausgewogenes Verhältnis von ordinierten und nicht-ordinierten Delegierten zu erreichen. Vollversammlungsteilnehmenden in anderen Kategorien als Delegierte/r haben unter bestimmten Bedingungen das Recht, während der Beratungen im Plenum das Wort zu ergreifen, aber nur die Delegierten haben Rede- und Stimmrecht.
Für die Dreizehnte Vollversammlung wird mit rund 350 Delegierten gerechnet. Direkt vor der Vollversammlung selbst wird eine Ratstagung, eine vorbereitende Tagung für die jungen Erwachsenen und eine vorbereitende Tagung für Frauen sowie ein Besuchsprogramm im Vorfeld der Vollversammlung stattfinden.
Die Vollversammlung wird eine Reihe offizieller Dokumente verabschieden, die die Standpunkte des LWB zu wichtigen Themen für die Kirchengemeinschaft selbst, die Ökumene und die Welt insgesamt darlegen. Es gibt drei Kategorien von Dokumenten:
- Die Botschaft der Vollversammlung beschreibt das während der Vollversammlung Erlebte und dient als kollektives Erinnerungsstück an ein historisches Ereignis im Leben der lutherischen Kirchengemeinschaft.
- Die Resolutionen der Vollversammlung legen die allgemeine Ausrichtung des Lebens und der Arbeit des LWB im Rahmen des strategischen Plans und der Ressourcen fest.
- Öffentliche Erklärungen der Vollversammlung beschäftigen sich jeweils mit einem konkreten Thema oder Anliegen und legen den Standpunkt oder die Sichtweise der Vollversammlung dazu dar. Diese Öffentlichen Erklärungen sind zur Veröffentlichung für ein breites Publikum gedacht.