Für Delegierte

Informationen für Personen mit Rede- und Stimmrecht

Wir erwarten mindestens 358 Delegierte für die Dreizehnten Vollversammlung. Willkommen in Krakau!

Image
Delegates at the first plenary session at the Twelfth Assembly of the Lutheran World Federation, gathers in Windhoek, Namibia, on 10-16 May 2017. Photo: LWF/JC Velariano

Delegierte an der ersten Plenarsitzung der 12. Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes vom 10. bis 16. Mai 2017 in Windhoek, Namibia. Foto: LWB/JC Velariano

Jede LWB-Mitgliedskirche hat das Recht auf mindestens einen Vertreter oder eine Vertreterin auf der Vollversammlung. Der Rat berücksichtig bei der Festlegung der Anzahl der Delegierten jeder Mitgliedskirche die zahlenmäßige Größe der einzelnen Kirchen und ihre Verteilung nach Kontinenten und Ländern. Gemäss Richtlinien des Rates werden Geistliche und Laien einbezogen. Die Mitgliedskirchen sollen sicherstellen, dass 40 Prozent der Delegierten Frauen, 40 Prozent Männer und 20 Prozent Jugendliche sind. 

Die Delegierten sind die einzigen Teilnehmenden, die auf der Vollversammlung sowohl Rede- als auch Stimmrecht haben. Hinzu kommen Vertreterinnen und Vertreter der assoziierten Mitgliedskirchen, die zwar ein Rederecht haben, aber nicht abstimmen dürfen sowie Beobachterinnen und Beobachter, Referentinnen und Referenten, amtliche Teilnehmende, Beraterinnen und Berater, ökumenische Gäste, offizielle Gäste sowie Medienvertretende, hauptamtliche Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Stewards, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen werden.

Dieser Abschnitt dient dazu, dass sich die Delegierten besser über die Vollversammlung, die gastgebende Kirche und das Gastland informieren können.

Wir beten, dass alle Delegierten die Vollversammlung als angenehm und sinnvoll empfinden und danken ihnen für ihren Beitrag zu diesem wichtigen Gremium.

Lesen Sie mehr