Informationen für Personen mit Rede- und Stimmrecht
Wir erwarten mindestens 358 Delegierte für die Dreizehnten Vollversammlung. Willkommen in Krakau!
Jede LWB-Mitgliedskirche hat das Recht auf mindestens einen Vertreter oder eine Vertreterin auf der Vollversammlung. Der Rat berücksichtig bei der Festlegung der Anzahl der Delegierten jeder Mitgliedskirche die zahlenmäßige Größe der einzelnen Kirchen und ihre Verteilung nach Kontinenten und Ländern. Gemäss Richtlinien des Rates werden Geistliche und Laien einbezogen. Die Mitgliedskirchen sollen sicherstellen, dass 40 Prozent der Delegierten Frauen, 40 Prozent Männer und 20 Prozent Jugendliche sind.
Die Delegierten sind die einzigen Teilnehmenden, die auf der Vollversammlung sowohl Rede- als auch Stimmrecht haben. Hinzu kommen Vertreterinnen und Vertreter der assoziierten Mitgliedskirchen, die zwar ein Rederecht haben, aber nicht abstimmen dürfen sowie Beobachterinnen und Beobachter, Referentinnen und Referenten, amtliche Teilnehmende, Beraterinnen und Berater, ökumenische Gäste, offizielle Gäste sowie Medienvertretende, hauptamtliche Mitarbeitende, Ehrenamtliche und Stewards, die sie bei ihrer Arbeit unterstützen werden.
Dieser Abschnitt dient dazu, dass sich die Delegierten besser über die Vollversammlung, die gastgebende Kirche und das Gastland informieren können.
Wir beten, dass alle Delegierten die Vollversammlung als angenehm und sinnvoll empfinden und danken ihnen für ihren Beitrag zu diesem wichtigen Gremium.